
Etwa 50% aller Wohnungsbrände entstehen in der Küche, oft verursacht durch auf dem eingeschalteten Herd vergessenes Essen. Zum Schutz vor Herdbränden wurde der sogenannte Herdwächter entwickelt.
Herkömmliche Rauchmelder werden in der Küche wegen des erhöhten Fehlalarmrisikos durch Kochdämpfe nicht empfohlen. Bis der Rauch einen Rauchmelder in einem anderen Raum erreicht, geht bei einem Küchenbrand wertvolle Zeit verloren.
Der Herdwächter SGK5010 INDEXA schließt diese Sicherheitslücke und schützt vor Herdbränden. Das innovative Gerät besteht aus einer kompakten und unauffälligen Sensoreinheit und einer Steuereinheit. Der in der Sensoreinheit integrierte Infrarot- und Thermosensor überwacht ein elektrisches Kochfeld und wertet die jeweilige Kochsituation über die integrierte Software aus. Wenn ein Topf oder eine Pfanne überhitzt, warnt die Sensoreinheit mit einem 80 dB Alarmton. Zusätzlich wird ein Funksignal an die Steuereinheit gesendet, welche die Stromzufuhr zum Kochfeld automatisch unterbricht. So wird verhindert, dass Brände entstehen und Bewohner durch giftige Rauchgase zu Schaden kommen.
Der Herdwächter erfüllt die EU-Norm EN50615:2015 Kategorie B, die sich mit Vorrichtungen zur Vermeidung von Küchenbränden beschäftigt. Das Gerät ist von einer Elektro-Fachkraft schnell und einfach zu installieren und mit allen elektrischen Kochfeldtypen kompatibel. Auch eine nachträgliche Installation ist möglich. Die Sensoreinheit kann mithilfe einer selbstklebenden Magnetplatte an der Dunstabzugshaube oder an der Decke befestigt werden. Mit einer zusätzlichen Halterung ist auch die Wandmontage möglich. Die Steuereinheit wird hinter dem Herd zwischen Anschlussdose und Kochfeld installiert.
Ob in Privathäusern, Studentenwohnheimen oder Seniorenwohnungen: Der Herdwächter sorgt für Sicherheit in jeder Lebenslage. Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 können den Herdwächter jetzt als Pflegehilfsmittel bei ihrer Pflegekasse beantragen (Pflegehilfsmittel-Nr.: 52.40.03.3001). Eine Empfehlung durch eine Pflegefachkraft ist vorteilhaft. Informationen zur Beantragung können bei den Pflegekassen eingeholt werden.
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