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§14a EnWG & §9 EEG: Anforderungen & Umsetzung in Neu- und Bestandsanlagen

10:00 - 10:30 Uhr Di. 23. Sept.

Beschreibung

Die gesetzlichen Regelungen aus §14a EnWG und §9 EEG ermöglichen eine rechtssichere Anbindung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen an das Stromnetz.Der §9 EEG bezieht sich auf steuerbare Einspeisungen gemäß der Erneuerbare-Energien-Verordnung, während §14a EnWG steuerbare Verbrauchseinrichtungen betrifft. Zu diesen Verbrauchseinrichtungen zählen Wallboxen, Wärmepumpen und Speicher ab 4,2 kW, deren LeistungsaufnahmeNetzbetreiber zeitlich begrenzt auf bis zu 4,2 kW reduzieren können. Dies wird durch eine Steuerbox und ein intelligentes Messsystem (iMSys) realisiert. Ab 2025 ist ein iMSys für Haushalte mit solchen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen oder einem Jahresverbrauchüber 6.000 kWh verpflichtend.

Energie-Management-Systeme (EMS) können zur Steuerung und Regelung der installierten Geräte eingesetzt werden. Dadurchwerden zum einen die Netzentgelte reduziert – beispielsweise bis zu 60 % im Modul 2 (auf 40 % des Arbeitspreises) oder im Modul 3 über dynamische Tarife, die sich an der Netzlast orientieren. Zum anderen wird ein netzdienliches Verhalten steuerbarer Verbrauchseinrichtungensichergestellt.

Der §9 EEG ergänzt dies mit Vorgaben zur Fernsteuerbarkeit für EEG-Anlagen: Speziell für neue PV-Anlagen von 7 bis 25 kWp (bei Vergütung) gilt ab dem25. Februar 2025 eine Einspeisebegrenzung auf 60 % der installierten Leistung, es sei denn, sie sind mit iMSys und einer Fernsteuerungseinheit ausgestattet inklusive regelmäßiger Steuerbarkeitstests für die Systemstabilität; Bestandsanlagen vor diesem Datumunterliegen einer 70 %-Begrenzung, falls nicht fernsteuerbar, während Anlagen bis 7 kWp von Steuerung und Begrenzung befreit sind. Spannend daran ist, dass diese Regel die Netze entlastet, ohne den Eigenverbrauch zu beeinträchtigen.

Referent

Informationen zum Programm

Veranstaltungsort

Forum ON:ENERGY (Halle 3 | Stand L12)

Aussteller