
Die unsichtbare Gefahr in alten Gebäuden
Was ist Asbest und warum ist es so gefährlich?
Asbest ist ein hitze- und chemikalienbeständiges Mineral, das früher oft im Bau verwendet wurde –
z. B. in Dämmstoffen, Kabelkanälen oder Platten. Heute ist bekannt, dass Asbestfasern krebserregend sind und beim Einatmen schwere Lungenerkrankungen verursachen können.
Was ist neu?
Die überabeitete Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit Stand Dezember 2024 bringt umfassende Änderungen im Umgang mit Asbest mit sich. Ziel ist es, den Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien zu verbessern, insbesondere im Bestand. Neu sind z. B. erweiterte Sachkundeanforderungen für Mitarbeiter sowie die Risikobewertung.
Welche Gebäude sind betroffen?
§11a Nummer 1 GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) regelt die Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest: Gebäude mit Baubeginn nach dem 31.10.1993 gelten demnach als asbestfrei. Für alle älteren Gebäude gilt ein Generalverdacht auf Asbestgehalt in der Bausubstanz.
Bei welchen Tätigkeiten kann ein Risiko vorliegen?
Ältere Gebäude bedürfen immer wieder Renovierungen. Dies können einfache Reparaturen sein oder Maßnahmen, die ein Gebäude auf den aktuellen Stand der Technik bringen, z.B. Nachrüsten von Steckdosen, Ladeinfrastruktur, IT-Infrastruktur, energetische Sanierung, alters-/behindertengerechtes Umbauen, etc. Mit entsprechenden Schutzmaßnahmen können Instandhaltungsarbeiten je nach Risikobeurteilung sicher durchgeführt werden.
Was ist vor Tätigkeitsbeginn zu beachten?
Vor Aufnahme der Tätigkeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Risikobereiche: niedrig / mittel / hoch. Je nach Risikostufe müssen entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Detaillierte Informationen dazu liefern die TRGS 519.
Weiterführende Informationen bietet u.a. die BG BAU mit einem Leitfaden zum Thema Asbest an.
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